Trennung Staat und Kirche -Grundgesetzt Artikel- 136, 137, 138, 139, 141

Was steht im Grundgesetz zur Trennung von Staat und Kirche im Einzelnen. Wie die Kruzifix Aktion zu werten ist, kann nun jeder einfach mal nach GG selbst werten.

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Denn in Art. 1 (1) GG kann ein Christ "verwirklichten Glauben" erkennen, so der Dresdner Bischof Joachim Reinelt 1991.
Artikel 136 (Weimarer Verfassung)
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)
(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Artikel 138 (Weimarer Verfassung)
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 (Weimarer Verfassung)
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Artikel 141 (Weimarer Verfassung)
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gültig seit 24. Mai 1949  "OO.OO Uhr"


Noch ein paar warme Worte:
Unser Land hat sich etwas dabei gedacht, dass Religion "sprich Religionen" frei ausgeübt werden können. Es existiert somit ein freies Recht. Die Religionen haben somit Ursachen und Basis für ein friedliches Miteinander zu schaffen und dem Grundsatz "Willst du nicht mein Bruder sein, so schlage ich dir den Schädel ein", in seiner Basis entgegenzuwirken.
Wenn dieser Grundsatz Zivil-, und/oder Strafrecht berührt, schreitet der Staat ein. Dann ist es seine Pflicht solche Menschen einem Urteil zuzuführen.
Da wir aus bekannten Gründen derzeit noch mehr als zuvor alle Weltreligionen in unserem Land haben, hat unser Land darüber auch noch mehr zu wachen.
Nochmals möchte ich betonen, dass die Weltreligionen selbst jedoch die Basis für ein Miteinander schaffen müssen, was jedoch auf Grund der vielen Strömungen "auch fundamentalistischer Natur" in ALLEN RELIGIONEN kein kurzfristiges Unterfangen sein kann. Es existiert weder ein "Christentum" sondern viele Strömungen und Richtungen, wie ein Islam. Selbst im Judentum gibt es unterschiedlichste Strömungen, die untereinander uneins sind.
Daher sollten sich vielleicht die Strömungen aus allen Glaubensrichtungen nähern und eine gemeinsame Basis bilden, die dem friedlichen Kern Ihrer Religion folgen, was die Mehrheit jeder Religion ausmacht.

Was mich wichtig erscheint ist:
Anstatt dass wir uns um die wirklich wichtigen Themen kümmern, wird das "instrumentalisierte Fischen im Rechten Abgrund seitens bestimmter politischer Personen u.o. Parteien" diskutiert. Neben anderen immer wiederkehrenden Themen werden alle wirklich fundamental wichtigen Themen unserer Zeit blass. Wir lassen sogar zu, dass behinderte, psychisch Kranke usw. aus Perspektiven betrachtet werden, die an Textpassagen aus "Mein Kampf von Adolf Hitler" erinnern.
Blutreinheit, Inzucht und andere Worte, die aus dem III-Reich stammen, werden plötzlich wieder hoffähig und sie werden von einer RECHTEN Partei, die durchzogen ist von Nazis in Zusammenhang gebraucht.
Man schmeißt ähnlich wie im Dritten Reich Worte wie "Migration, Behinderung und Inzucht" in einen Topf und stellt dazu in dem Tenor sogar offizielle Anfragen im Bundestag.
-Weltklima, Geldverteilung -siehe Oxfam Studie-, Konzentration von Macht und Geld auf immer weniger Menschen und Konzerne, Sozialabbau, Renten, das ausschlachten der Entwicklungsländer -

Beispiel: Entwicklungshilfe p.a. ca. 2 Billionen, Abfluss des Geldes aus den Ländern ca. 5,5 Billionen p.a.-,  Digitalisierung u. Geldverteilung, Hartz4 und vernünftige Alternativen, Grundeinkommen, Schritte zur Basisdemokratie, Waffenexporte, Weltsituation (Krieg, Krieg um Rohstoffe, neuer kalter Krieg...) usw....

Wir verurteilen jede Art von Fundamentalismus und möchten uns entschieden von solchen Parteien, Gruppierungen und Gesinnungen distanzieren.




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