Trennung Staat und Kirche -Grundgesetzt Artikel- 136, 137, 138, 139, 141

(LC) Was steht im Grundgesetz zur Trennung von Staat und Kirche im Einzelnen. Wie die Kruzifix Aktion zu werten ist, kann nun jeder einfach mal nach GG selbst werten. Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Denn in Art. 1 (1) GG kann ein Christ "verwirklichten Glauben" erkennen, so der Dresdner Bischof Joachim Reinelt 1991. Artikel 136 (Weimarer Verfassung) (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. (3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder ...